Bezuschussung durch die Krankenkasse

Als zertifizierte Ökotrophologin beim VFED erfüllen meine ernährungstherapeutischen Leistungen die von den gesetzlichen Krankenkassen geforderten Qualitätskriterien. Meine Beratungsleistungen werden von den Krankenkassen anerkannt und bezuschusst. Dies gilt auch für Beratungen per Telefon und Video. Die meisten gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen in der Regel fünf Termine.


Für die Bezuschussung von Ihrer Krankenkasse ist die Vorlage eines ärztlichen Attest erforderlich (Notwendigkeitsbescheinigung, alternativ: Rezept oder Überweisung). Dies stellt Ihnen Ihr Arzt aus. Eine Vorlage, die Sie Ihrem Arzt mitbringen können, finden Sie hier.

Mit einer ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung sparen Sie zusätzlich 19% MwSt.

Kontaktieren Sie mich für einen Kostenvoranschlag für sechs ernährungstherapeutische Beratungstermine. Dieser genügt, um bei Ihrer Krankenkasse anzufragen, in welcher Höhe sich Ihre Krankenkasse beteiligen wird. Wichtig ist, dass Sie die Zusage Ihrer Krankenkasse vor unserem Termin beantragt und erhalten haben. Kontaktieren Sie mich für genauere Informationen gerne auch direkt. 


Hinweise zum Kostenvoranschlag: Mein Kostenvoranschlag gibt einen Durchschnittswert für verschiedene Erkrankungen wieder und genügt zur Antragstellung bei der Krankenkasse. Eine genauere Einschätzung des individuellen Zeitaufwandes kann nach der Erstberatung gegeben werden, wenn Ihre persönliche Situation und die Zielsetzung der Beratung bekannt sind.​

Der Zeitaufwand hängt auch von der praktischen Umsetzung der besprochenen Empfehlungen ab. Darüber hinaus möchten Sie vielleicht zum Termin Wunschthemen besprechen, die über die Diagnosestellung des Arztes hinausgehen. Das alles sind Variablen, die erst nach dem Erstgespräch genauer eingeschätzt werden können.

Der Kostenvoranschlag ist freibleibend und unverbindlich. Wenn Sie den kalkulierten Zeitaufwand nicht benötigen oder aus einem anderen Grund die Beratungen früher beenden möchten, ist das jederzeit möglich.